Genealogie Heraldik

Rene KLEIN
ZUR GENEALOGIE DER HERREN VON KAYL
Seit dem Erscheinen von M. Etringers Abhandlung über die Herren von Kayl sind
einige Artikel geschrieben worden, welche ein anderes Licht auf die Kayler
Dynasten werfen. Auch habe ich im Archiv von Namür einige Urkunden aufgestöbert,
welche weitere dunkle Punkte der Kayler Genealogie aufklären und gleichzeitig
die Verästelungen mit den Familien von Zolver und Chêne zeigen. Ein großer Dank
richtet sich an den verst.
Herrn Staatsarchivar A. May, der mir bei der Beschaffung dieser Akten eine stete
Hilfe war. Diese Untersuchung soll nun unsere Kenntnisse über die Kayler Herren
zusammenfassen und dem Leser eine Übersicht der Familienzusammenhänge der
damaligen Zeit vermitteln.
EGlDlUS UND WILHELM
Als erster wird Egidius von Kayl am 22. März 1272 erwähnt. Dies ist übrigens der
einzige urkundliche Beweis seiner Existenz. Eine ausführliche Analyse dieser
Akte hat gezeigt, dass Egidius nicht zum Kayler Herrengeschlecht gehörte. Er und
der vor 1332 verstorbene Ritter Wilhelm von Kayl zählten zum
Ministerialengeschlecht von Kayl. Diese Ministerialen oder Burgmänner leisteten
Burgwache und Kriegsdienste für den Kayler Herrn. Sie erhielten Lehngüter als
Bezahlung für ihre zu leistenden Dienste. Sie bildeten eine eigene Kaste, waren
abgabenfrei und unterstanden einem eigenen Gericht. Oft waren sie besser
situierte Bauern (siehe Zolver und Berwart), doch manchmal war ihnen der
Aufstieg in die Ritterschaft gelungen (siehe Ritter Wilhelm von Kayl). Eine
ausführliche Studie über die Burgmänner bleibt noch zu schreiben. Nach dem
Aussterben der Kayler Ministerialenfamilie fielen die Lehngüter an die Kayler
Herren zurück. Diese Güter bestanden u.a. aus der Besinger Scheuer unterhalb des
Johannisberges und fünf Höfen mit allem Zubehör in Nyderhof, einem Ortsteil von
Kayl. Die Kayler Herren verwalteten diesen Besitz wieder als Allodialgut, um ihn
1332 in ein Trierer Lehen zu verwandeln.
SIMON I.
Die Reihenfolge der Herren von Kayl beginnt mit Simon I. Urkundlich wird er von
1278 bis 1300 bezeugt. Im Wappen führte er einen Löwen mit Schrägrechtsstab und
nicht einen Greif, wie einige irrtümlicherweise immer noch annehmen. Er war (höchstwahrscheinlich)
der jüngere Sohn Theoderichs I., einer der Neffen und Erhen Alexanders von
Zolver. In Simon I. kann man den Erbauer der Kayler Burg sehen. Er war ein
Vertrauter des Luxemburger Grafenhauses und bekleidete 1286, 1287 sowie
1292-1296 das Amt des Seneschalls. Er war also in jenen Jahren der Vertreter des
Grafen und stand an der Spitze der graflichen Beamten. Doch hatte Simon I.
ebenfalls ein Lehnverhältnis mit andern Herren: So war er Vasall des Grafen von
Bar und Gerards, Herrn von Durbuy, Bruder des Luxemburger Grafen.
Von seiner Frau Gertrud (erwähnt 1297) hatte er folgende Kinder:
- Johann: Er war der älteste Sohn und wird 1293 sowie 1297 erwähnt. Dann
schweigen die Akten über ihn; er scheint früh unverheiratet gestorben zu sein (siehe
weiter unten).
- Simon II., der folgt.
- Maria, Aleidis und Elisabeth: sie traten 1293 in das Kloster Differdingen ein.
Ihr Vater schenkte darum der Abtei seinen Zehntanteil von Hussigny sowie das
Patronat von Habergy.
- Hedwig: 1297 war sie mit einem Jakemin verheiratet.
- Colette: Sie wird 1297 erwähnt.
SIMON II.
Simon II. von Kayl, der jüngere Sohn Simons I., wird 1327 als Herr von Beles
betitelt. Er war der Begründer der Herren von Beles aus dem Hause Kayl. Der 1272
bezeugte Pirrod von Beles gehörte nicht zur Herrenfamilie, sondern war ein
Zolver Ministeriale. - Simon II. war Mundschenk des jungen Grafen Karl, späterer
Kaiser Karl IV., Sohn Johanns des Blinden. Am 31. März 1331 erlag er in Pavia
einem Giftanschlag, der eigentlich dem jungen Karl gegolten hatte. Mit ihm
starben noch andere, von denen nur noch Joharin von Berg und Johann von
Hüncheringen namentlich genannt wurden. Für die besondere Stellung Simons II. in
der Gunst des Grafenhauses zeugt ebenfalls die Urkunde vom 28. Mai 1323. An
diesem Tag schlichtete der französische König Karl IV. den Streit zwischen
Johann dem Blinden und dem Grafen Eduard von Bar. Was nun den durch Feuer
angerichteten Schaden betraf, so sollten beide Grafen sich mit ihren Vasallen
einigen, mit Ausnahme der Entschädigung für Simon von Kayl und Johann von
Falkenstein. Diese Bestimmung streicht die Importenz der beiden Männer hervor.
Simon II. hinterließ einen Sohn: Johann, Herr von Beles. Dessen Tochter
heiratete Johann von Preisch den Älteren. Ihre Erbtochter Anna brachte die
Herrschaft Beles an ihren Mann Jakob von Limpach.
Die Beleser Herren aus dem Hause Kayl führten im Wappen einen Löwen mit
Schrägrechtsbalken, welcher mit drei Muscheln belegt war. Zur Herrschaft Beles
gehörten damals ebenfalls Güter in Kayl, Tetingen und Morvingen.
SIMON III.
Nach Simon II. erscheint in den Urkunden Simon III. von Kayl. Etringer nahm an,
dass er der Sohn Johanns von Kayl, des ältesten Sohnes Simons I., gewesen sein
könnte. Die Urkunden aus dem Namürer Archiv haben dies widerlegt: Simon III. von
Kayl war der Sohn Johanns von Bettemburg und der Schwester Simons von Kayl. Man
muss sich nun fragen, welcher Simon gemeint ist.
Folgen wir den Namürer Urkunden:
- Am Mittwoch nach dem Feste der hl. Dreifaltigkeit 1298 übertrug Guido, Graf
von Flandern und Markgraf von Namür, im Einverständnis seines Sohnes Johann, des
späteren Grafen von Namür, dem Ritter Simon von Kayl ein Lehen im Werte von 40
Turnosen, auszahlbar jedes Jahr am St. Remigiustag.
- Nun aber war Streit entstanden zwischen dem Grafen Wilhelm von Namür, dem Sohn
des Grafen Johann, und dem Edelknecht Simon von Kayl, Sohn des Ritters Johann
von Bettemburg. Simon wollte die 40 Turnasen in Luxemburger Währung haben, der
Graf jedoch nur mit Namürer Geld zahlen. Am 15. Januar 1340 erklärte Walter von
Juppleu, Vertreter des Grafen und Vorsitzender des Namürer Lehnhofes, dass Simon
von Kayl sich mit dem Grafen Wilhelm auf Bezahlung in Namürer Währung geeinigt
habe. Simon gab dann am 2. April 1340 persönlich die Einigung bekannt.
- Am 6. Dezember 1353 verzichtete Simon vor dem Grafen Wilhelm von Namür und
dessen Lehnhof auf sein Lehen von 40 Turnosen zugunsten seines Verwandten
(cousin) Gillars, Sohn Johanns von Vivier, Schöffe zu Namür. Simon hatte dieses
Lehen von seinem Onkel, dem Ritter Simon von Kayl, geerbt.
Wer hatte nun als erster das Namürer Lehen empfangen? War es Simon I. von Kayl?
Er war Vasall von Luxemburg, Bar und Durbuy gewesen. Das Namürer Lehen hätte in
seine Personalpolitik hineingepasst. Doch ergeben sich zeitlich gesehen
Schwierigkeiten. Simon III. behauptete 1353 das Lehen von seinem Onkel geerbt zu
haben. Simon I. wird jedoch 1300 zum letztenmal erwähnt. Er muss kurz danach
gestorben sein, denn eine solche Persönlichkeit würde nicht so einfach aus den
Urkunden verschwinden! Simon III. aber wird erst 1332 zum erstenmal urkundlich
genannt. Die Zeitspanne zwischen beiden scheint mir doch ein bisschen zu groß.
Außerdem sind noch genealogische Bedenken einzuwenden: Simon I. hatte
nachweislich zwei Söhne und fünf Töchter. Seine Schwester hätte gar keinen Grund
gehabt, das Lehen vor den leiblichen Nachkommen Simons I zu erben.
Dies führt dazu, in dem Onkel Simons III. den Herrn von Beles, Simon II. von
Kayl, zu sehen. Der Beleser starb 1331; zeitlich gesehen bestünden keine
Schwierigkeiten. Genealogische Bedenken fielen ebenfalls weg. Als Schwestersohn
Simons II. konnte sich Simon III. mit seinem Vetter Johann von Beles über den
Familienbesitz geeinigt haben; ihm fiel dabei das Namürer Lehen zu. Vergessen
wir nicht, dass zur Herrschaft Beles damals Güter im Kayltal gehörten!
Die Mutter Simons III. wäre demnach eine Tochter Simons I gewesen. Drei, nämlich
Maria, Aleidis, Elisabeth, waren in das Kloster Differdingen eingetreten. Hedwig
war mit einem Jakemin verheiratet; nur Colette war 1297 noch ledig. Man kann
also mit gutem Gewissen annehmen, dass diese Colette nach 1297 den Ritter Johann
von Bettemburg ehelichte und Mutter Simons III. wurde. Die folgende
genealogische Skizze soll das Vorige veranschaulichen:

Ritter Johann von Bettemburg ist aus Luxemburger Urkunden nicht bekannt. Dass er
mit der Bettemburger Familie, welche im Wappen einen Greif führte, verwandt war,
ist wahrscheinlich. In der Tat gab am 25. Januar 1443 Margarete Vous von
Bettemburg ihre Zustimmung zum Zolver Burgfrieden von 1442. Sie bemerkte, dass,
sie Mitherrin von Zolver von Erbschafts wegen wäre. Da sie Zolver weder von
ihrer Mutter, noch ihrer Stiefmutter, noch ihrer Großmutter väterlicherseits
geerbt haben konnte, kommt also nur eine Erbschaft von der Familie Bettemburg in
Frage. Dieses Zwischenglied scheint über Johann von Bettemburg zu laufen (siehe
weiter unten). Johann hatte nämlich einen weiteren Sohn, Walram von Bettemburg,
genannt von Chêne. 1340 besiegelte Walram die Einigung seines Bruders Simon III.
von Kayl mit Graf Wilhelm von Namür.
Walram bemühte sich jedenfalls um die Erlangung des Namürer Lehen. Das beweist,
dass Simon III., verheiratet mit einer Margarete, kinderlos gestorben sein
musste. Aus Prozessurkunden erfahren wir, dass er sich in das Kloster
Saint-Hubert zurückgezogen hatte. Er muss nach dem 6. Dezember 1353 (Schenkung
des Namünir Lehen an Gillars von Vivier) und vor dem 18. Juni 1354 (erste
Entscheidung im Prozess zwischen Walram von Chêne und Gillars von Vivier)
gestorben sein. Zu Lebzeiten Simons III. hätte es sein Bruder Walram kaum gewagt,
dem Gillars das Lehen streitig zu machen, da Simon ja gegen ihn hätte zeugen
können!
Am 18. Juni 1354 wies der Namürer Lehnhof den Anspruch Walrams auf das Lehen
seines Bruders Simon III. von Kayl ab. Als Begründung wurde angegeben, dass
Walram zum festgesetzten Termin nicht erschienen und seine briefliche
Entschuldigung ungenügend war. Doch damit gab sich Walram nicht zufrieden. Am
13. Januar 1355 kam dann, der Namürer Lehnhof unter Vorsitz Balduins von Blehain,
Bailli der Grafschaft, abermals zusammen. Walram von Chêne trug folgende
Argumente vor:
- Er, Walram, wäre der nächste Verwandte des Ritters Simon von Kayl, welcher
1298 das Leben empfangen hatte, nämlich der Brudersohn.
- Simon von Kayl, Mönch im Kloster Saint-Hubert alias Edelknappe, hätte nach
Namürer Brauch als Mönch kein Recht auf ein Lehen; demnach könnte er auch kein
Lehen durch Schenkung übertragen.
- Er, Walram, glaube nicht, dass Gillars von Vivier das Lehen als Schenkung
unter Lebenden erhalten, sondern vielmehr durch Kauf erworben habe.
- Sollten diese Argumente nicht ausreichen, so wolle er das Lehen zurückkaufen.
Als nächster Verwandter hätte er das Recht dazu, da er innerhalb Jahresfrist,
nach Abschluss des Verkaufs, seinen Anspruch geltend gemacht habe. Desweiteren
verlange er den Eid des Geschenkgebers und des Beschenkten oder besser des
Verkäufers und des Käufers.
Dem entgegnete Gillars von Vivier:
- Walram wäre nicht der Brudersohn, sondern der Schwagersohn Ritters Simon von
Kayl. Der nächste Verwandte dieses Ritters jedoch wäre der Edelknappe Simon von
Kayl, Sohn Johanns von Bettemburg und der Schwester dieses Ritters Simon.
- Der Edelknappe Simon hätte nach dem Tode seines Onkels das Lehen vom Grafen
von Namür rechtmäßig empfangen und ihm, Gillars, rechtmäßig durch Schenkung
übertragen, wie es aus einer Urkunde hervorginge, welche er dem Gericht vorlegte
(siehe Urkunde vom 6. Dezember 1353). Ob Simon ins Kloster eingetreten wäre,
wüsste er nicht. Doch bestünde kein Zweifel, dass Simon zur Zeit seiner
Belehnung und der Schenkung nur Laienkleidung getragen hätte.
- Er könnte Walram versichern, dass er das Lehen nicht gekauft hätte, wie es ja
ebenfalls aus der vorgezeigten Urkunde hervorginge. Auch wüsste er nicht, ob
Walram der nächste Verwandte wäre, um einen eventuellen Verkauf anfechten zu
können.
Daraufhin beauftragte der Lehnhof Johann von Haneche das Urteil zu finden.
Dieser erkannte die Echtheit der von Gillars vorgezeigten Urkunde an und bat
Walram, seine Verwandtschaft zu beweisen. Dies tat Walram. Dann forderte er
Gillars auf, bei allen Heiligen zu schwören, dass er das Lehen als Schenkung
erhalten habe. Dieser schwor. Somit erkannte Johann von Haneche dem Gillars von
Vivier das Lehen Simons von Kayl zu und wies die .Ansprüche Walrams von Chêne
ab.
Was uns bei diesem Prozess stutzig macht, ist die Tatsache, dass Gillars Simon
III. als nächsten Verwandten des Ritters Simon von Kayl hinstellte und nicht
Walram. Dabei musste er die Kayler Familienverhältnisse gut kennen, wird er doch
selbst cousin Simons betitelt. Es kommt daher der Verdacht auf, dass Simon III.
von Kayl und Walram von Chêne wohl denselben Vater, nämlich Ritter Johann von
Bettemburg, hatten, jedoch nicht dieselbe Mutter! Beide wären also Stiefbrüder
gewesen! Die Erklärung Gillars wäre dann verständlich: Die Mutter Simons III.
stammte aus dem Hause Kayl; Simons Ansprüche auf das Lehen waren also berechtigt.
Walram dagegen, obschon Bruder Simons, hatte eine andere Mutter; seine Ansprüche
waren demnach kaum gerechtfertigt. Im Prozess musste dies klar hervorgetreten
sein, da bei der Urteilsfindung der Verwandtschaftsgrad nicht berücksichtigt
wurde. Interessant ist ebenfalls die Tatsache, dass Gillars sich nur als cousin
Simons ausgibt und Walram ausschließt.
Diese unsere Vermutung wird noch durch eine Prozessakte vom 28. Juni 1463
bestärkt. Dernach waren Walram von Chêne und Simon von Zolver frères germains.
Beide hatten eine Zeitlang die Herrschaft Chêne in gemeinsamem Besitz gehabt.
Bei der späteren Teilung erhielt Walram Chêne, Simon dagegen Teile von Zolver.
Leider werden die Eltern der beiden Brüder nicht genannt.
Fest steht, dass Simon III. von Kayl und Simon I. von Zolver nicht identisch
waren. Demnach ergibt sich aus den Namürer Urkunden und der Prozessakte von 1463
folgende Verwandtschaft: Walram von Chêne ist sowohl Bruder Simons III. von Kayl
wie Bruder Simons I. von Zolver gewesen!
Am 22. März 1365 n. St. nennt sich der Zolver Herr Simond von me chaine here zu
zoluer. Das bedeutet, dass Simon aus dem Hause Chêne stammte. Die Herrschaft
Zolver (nur Teile davon) musste er dann von seiner Mutter geerbt haben. Da
jedoch Walrams
Vater aus dem Hause Bettemburg stammte, beide aber Brüder genannt wurden, so
mussten Walram von Chêne und Simon von Zolver dieselbe Mutter gehabt haben!
Beide waren also Stiefbrüder und nicht frères germains, wie die Prozessurkunde
vermerkt.
Diese verworrenen Familienverhältnisse lassen sich folgendermaßen zusammenfassen:
Johann von Bettemburg hatte in erster Ehe Colette von Kayl geheiratet. Beider
Sohn war Simon von Bettemburg, Herr von Kayl. Der Herr von Chêne hatte die Erbin
von Zolver geehelicht. Ihr Sohn war Simon von Chêne, Herr von Zolver. In zweiter
Ehe heiratete dann Johann von Bettemburg die Erbin von Zolver, Witwe von Chêne.
Aus dieser Verbindung stammte Walram von Bettemburg, Herr von Chêne.
Einige Urkunden erhalten durch diese unsere Schlussfolgerung eine
zufriedenstellende Erklärung:
Am 7. Januar 1307 machte Johann genannt Walram von Zolver sein Testament. Von
Krankheit geplagt bezeichnete er seine Brüder Herbrand und Wilhe1m als
Testamentvollstrecker. Aus der Urkunde erfahren wir, dass Töchter von ihm und
seiner Frau Isabella in die Klöster Differdingen und Oeren eingetreten waren. Da
weder Herbrand noch Wilhelm Zolver erbten, musste Johann Walram noch andere
Nachkommen gehabt haben. Ein männlicher Erbe war es sicherlich nicht, sonst
wäre er bestimmt als Testamentvollstrecker eingesetzt worden". Kommt also nur
eine Erbtochter in Frage. Dann aber müßte ihr Mann im Testament erwähnt werden.
Ein Nichterwähnen konnte zwei Ursachen haben: Johann Walram hatte kein Vertrauen
zu seinem Schwiegersohn, darum das Einsetzen seiner Brüder als
Testamentvollstrecker. Oder aber, was viel wahrscheinlicher war, sein
Schwiegersohn war bereits tot. Johann Walrams Tochter war als Frau und Witwe
minderjährig vor dem Gesetz, so dass sie als Testamentvollstreckerin nicht in
Frage kam. Dieselbe Bemerkung gilt für ihren Sohn, der damals noch minderjährig
gewesen sein musste. Da Simon von Zolver, der Nachfolger Johann Walrams, aus dem
Hause Chêne stammte, musste seine Mutter eben die Erbtochter Johann Walrams
gewesen sein! Sein Vater, der Herr von Chêne, kann am 7.1.1307 als verstorben
gelten!
Am 26. August 1310 nennt eine Urkunde Jehan de Keele chevalier mambour de Kaine.
Die Akte handelt um Ebly, welches zur Herrschaft Chêne gehörte. Sie ist nur als
Abschrift erhalten. Kaine ist eine andere Schreibweise für Chaine = Chêne.
Jobann von Kayl, Momper von Chene, aber bedeutet, dass 1310 Johann die
Herrschaft Chêne für minderjährige Kinder oder eine Frau verwaltete. Das aber
bedeutet, dass der Herr von Chêne 1310 nicht mehr am Lehen war!
Beide Urkunden kommen zum selben Schluß: früher Tod des Herrn von Chêne. Wer war
nun dieser früh verstorbene Herr? Urkundlich und zeitlich kommt nur Philipp von
Chêne in Frage, welcher ein einziges Mal am 28. März 1304 erwähnt wird, Dieser
Philipp kann demnach vor dem 7.1.1307 gestorben sein. Er wäre als der Vater
Simons von Zolver anzusehen.
Wer war schließlich dieser Johann von Kayl, Momper von Chêne? War er der älteste
Sohn Simons I. von Kayl? Wenn ja, wieso kam er zur Verwaltung der Herrschaft
Chêne? Als Momper hätte sich eher ein naher Verwandter der Erbtochter von Zolver
aufgedrängt, Eine einfache Lösung findet sich, wenn wir Johann von Kayl mit
Johann von Bettemburg identifizieren. Vergessen wir nicht, dass sich Simon, der
Sohn Johanns, nach Kayl benannte! Man kann also annehmen, dass Johann nach dem
Tode seiner Frau Colette Teile der Herrschaft Kayl als Verwalter seines
minderjährigen Sohnes Simon besaß. Kein Wunder, dass er dann nach Kayl benannt,
später, bei Großjährigkeit seines Sohnes, jedoch nur mehr nach Bettemburg
betitelt wurde.
Eine letzte Urkunde sei hier noch erwähnt. Am 22. März .1365 n. St. wird Walram,
der Sohn Walrams von Chêne und Enkel Johanns von Bettemburg, mit Walram von me
chaine here zu zoluer angeredet. Wieso wäre der Enkel des Bettemburgers in den
Besitz von Zolver Anteilen gekommen (seine Frau war nämlich Juliane von
Welchenhausen), wenn nicht Johann mit einer Tochter aus dem Hause Zolver
verheiratet gewesen ware.
Zusammenfassend kann man also die Verbindungen zwischen den Familien von Kay!,
Bettemburg, Zolver und Chêne in folgender Skizze festhalten:

Simon III. von Kayl hatte also von seiner Frau Margarete offensichtlich keine
Kinder. Seine letzten Tage verbrachte er als Mönch im Kloster Saint-Hubert, wo
er 1354 starb (siehe oben). Zu seinen Lebzeiten hatte er große Schulden gemacht.
Am 28. Juli 1345 hatte er nämlich von Ritter Thielmann von Beuemburg 130 Pfund
Turnosen geliehen und dafür seine sämtlichen beweglichen und unbeweglichen Güter
verpfändet. Ob er die Summe zurückzahlen konnte, ist nicht mehr überliefert.
THIELMANN
Als Nachfolger Simons III. wird am 1. September 1356 Thielmann erwähnt, In den
Urkunden wird er entweder 'Thielmann von Kayl oder Thielmann von Bettemburg,
Herr von Kayl genannt. Auch die Umschrift seines Siegels lautet gleichermaßen:
S. THIELMAN DE BETEB. Im Wappenschild führte er drei Jagdhunde. Dieses Wappen
stimmt nicht mit dem Greif der Bettemburger und dem Löwen der Kayler überein! Es
widerspricht ebenfalls der Vermutung Etringers, Thielmann wäre der Sohn Simons
III. gewesen. Die Benennung nach Kay] und nach Bettemburg macht dann auch
Etringer Schwierigkeiten. Er glaubt schließlich, Thielmann Vous von Bettemburg
wäre durch Pfändung in den Besitz von Kayl gekommen. Dazu ist folgendes zu
bemerken: Thielmann von Bettemburg, Herr von Kayl, ist nicht identisch mit
Thielmann Vous von Bettemburg! Beide führten nämlich verschiedene Wappen und
traten miteinander in denselben Urkunden auf! Thielmann Vous hatte Kayl nie in
Besitz. Dieser Thielmann von Bettemburg, Herr von Kayl, ist kein anderer als
Thielmann von Bettemburg, dem Simon III. 1345 die Herrschaft Kayl verpfändete.
Thielmann wird von 1345-48 nach Bettemburg betitelt; von 1356 datiert seine
erste Benennung nach Kayl. Nun haben wir gesehen, dass Simon III. 1354 gestorben
sein musste. Aus all dem kann man schließen, dass Simon Kayl nicht einlösen
konnte, und Thielmann nach dessen Tode Herr auf der Kayler Burg wurde.
Am 13. Februar 1362 wird Thielmann zum ersten Male als Ritterrichter des
Herzogtums Luxemburg erwähnt. Er war der Nachfolger Wirichs von Berburg. In
dieser Funktion finden wir Thielmann bis zum 30. März 1367". Am 10. Juni
desselben Jahres ist bereits
Theoderich von Hüncheringen Ritterrichter. Thielmann muss also zwischen beiden
Daten gestorben sein, da der Träger dieses Amt bis zu seinem Tode bekleidete.
Wer war dieser Thielmann? Nach dem Wappen zu schließen, gehörte er nicht zur
Familie derer von Bettemburg. Drei Jagdhunde im Wappen führten ebenfalls die
beiden Bürgerfamilien ,Bouchard und Madenard aus Luxemburg sowie das
Burgmannenge schlecht Poisgin von der Neuerburg. War er mit einer dieser
Familien verwandt? Thielmann besaß jedenfalls ein Haus in der Stadt Luxemburg.
Im Januar 1379 n. St. nämlich legten Jerdain der vladenbecker und Johan der
duchscherer, beide Bürger von Luxemburg, ihren Streit wegen hern thielmans huze
selich von keil das da steit in wasteler gassen bei. Beide hatten eyn deil
ainkaufft. Das WOrt Herr deutet hier auf einen Adeligen hin, da in der Urkunde
die Bürger nur mit dem Namen angeredet werden. Da bis in die Zeit Johanns des
Blinden hinein nur sehr wenige Adelige (und darunter war noch ein geadelter
Bürger, nämlich Wilhelm von Aspelt) in der Stadt ein Haus besaßen, könnte der
Hausbesitz auf einen bürgerlichen Ursprung Thielmanns hinweisen! Da Thielmann
bereits 1345 Ritter genannt wird, müßte er dann unter Johann dem Blinden geadelt
worden sein. Von Wenzel I. protegiert wäre er dann zum Ritterrichter gewählt
worden.
Thielmann war mit einer Johanna verheiratet. Am 16. Juni 1370 wird Johanna von
Hollenfels, Herrin zu Hüncheringen und Kayl, als Frau Theoderichs von
Hüncheringen erwähnt. Wieso kam eine Tochter von Hollenfels in den Besitz von
Kayl? Eine einfache Erklärung läßt sich finden, wenn wir annehmen, dass Johanna
von Hollenfels mit Johanna, der Frau Thielmanns, identisch sei. Da Thielmann
1367 starb, konnte Johanna in zweiter Ehe 1370 Theoderich geheiratet haben. Sie
hätte dann Kayl als Witwengut besessen, daher die doppelte Benennung nach
Hüncheringen und Kayl.
Thielmann von Kayl hatte wohl keine Nachkommen. So finden wir dann gegen Ende
des 14. Jhts. die Herren von Limpach, als Erben der Herren von Beles-Kayl, im
Besitz von Kayl. Erben der Limpacher aber waren die Sassenheimer und Oettinger.
Beide Familien besaßen bis zum Ende der Feudalzeit die Hälfte der Burg Kayl.
Aber auch die Herren von Chêne waren im Besitz von Kayl. Erben derer von Chêne
aber waren die von Zolver-Lagrange, Nachkommen Simons von Zolver. Die Behauptung
Etringers’ Thielmann Vous von Bettemburg, oder seine Söhne, hätten den Herren
von Zolver Kayl abgetreten, damit diese ihren Besitz abrunden konnten, ist nicht
mehr haltbar!
Zum Abschluß des Artikels sei noch einmal der Stammbaum der Herren von Kayl
aufgezeichnet:

M. Etringer: Grandeur et decadence de la maison seigneuriale de Kayl in Kayler
Jubiläumsbroschüre 1947, S. 17-23.
R. Klein: Wappen und Ursprung der Herren von Kayl, Hemecht 1975, Heft I S.
95-102.
idem: Die ersten Herren von Beles, Festbroschüre Bieles, seng Poar, seng Leit,
seng Kiirch 1975, S.53-63.
idem: Pirrod von ßeles und Egidius von Kay!. Ein Nachtrag zum Ursprun.g der
Herren von Kayl und Beles; Festbroschüre Eis ne i Uergel Bieles 1977, S. 40-46.
J N. van Verweke: Cartulaire de Marienthai (CM), PSH 38/39, No 29.
Falsch ist die Behauptung J. Dupongs (Kayl in der Geschichte S. 12), dass
Egidius die Urkunde
unterschrieben und besiegelt habe. Die Akte ist nur in einer Abschribt erhalten,
doch wird erwähnt, dass nur der Graf von Luxembur~ siegelre. Unterschrieben
wurden übrigens damals kein,' Urkunden!
Table de Würth-Paquet PSH 19 No 901; Etringer op. cit. geht nicht weiter auf
diesen Wilhe1m von Kaylein,
Solche Burgmänner sind ebenfalls für Zolver (Hardt: Luxemburger Weismümer S.
755), Berwart
(N. Majerus: Die Luxemburger Gemeinden, Band III S. 474) und Johannisberg (Majerus
op. cit.
Bd, III S, 52) bezeugt.
R. Klein: Pirrod von Beb und Egidius von Kayl (siehe Anm. 2).
C. Wampach: Urkunden- und Quellenbuch (UQB), Band IV No 452, Band V Nos 47, 48,
181,IH,nl,D2.456,4",m,49~~5M,541,5D,B~~~5n,~,~612,~~rn,n~ 737,738,809, Band VII
No 1279; CM 217.
R. Klein: Wappen und Ursprung der Herren von Kayl (siehe Anm. 2).
UQB V 181, 198,466,492,553; VI 576,612,620; CM 217.
UQB IV 452; V 456; VI 620, 737.
UQB V 508; VI 682.
IJ UQBV 508.
UQB VI 682; Nach Blanchan: Manuscrit genealogique (Archives Etat Lux.) ware
Hedwig oder
Colette mit einem Herrn von Limpach verheiratet gewesen. Ihr Sohn wäre Heinrich
von Limpach gewesen. Blanchan hat diese Verbindung sicherlich angenommen (denn
er bringe keine urkundlichen Beweise), um die Verwandtschaft der Limpacher mit
den Kayler zu erklären. Die Verbindung der beiden Familien ging jedoch über die
Beber Linie der Herren von Kayl (siehe R. Klein: Die ersten Herren von Beles).
PSH 19 No 855.
A. Verkooren: Inventaire des Chanes.et Canulaires du Luxembourg, Tome II No 619.
Die ersten Herren von BeJes (siehe Anm. 2)
6.12.1353: ... Symons dis de keyle escuwiers fils monsingneur Jehan de
bettebergh chevalier...
(Archives Namur; Ch. Piot: Inventaire des Chanes des Comtes de Namur No 780).
13.1.1355: ... est li plus presmes douJadit monseigneur Symon Symon de keile se
neveurs qui astoit et est de la serour germaine filz monseigneur Jehan de
bettenbergh chevalier. . . (Arch. Namur; Piot No 789).
Abschrift in der Urkunde vom 2.4.1340 (Areh. Namur; Piot No 621).
Archives Namur; Piot No 614, 621
Symons dis de keyle escuwiers fils monsingneur fehan de bettebergh chevalier par
le succetion de
natre amei et feiaubk monsingneur Symon de keyle fadis chevalier sen onde fuist
paT'f)enus et succedeis alle possetian et ayeretanche dun fief. . . de quarante
lievrees de teTTe a tournais. . . (Arch. Namur; Piot No 780).
11 23.3.1332 (PSH 19 No 901).
Am 30.3.1325 verleiht Papst Johannes XXII. dem Johann, Sohn des Edlen Johann von
Bettemburg,
ein Kanonikat am Dom zu Speyer mit Expekunz einer Präbende (H. Sauerland:
Urkunden und Regesten zur Geschichte der Rheinlande aus dem Vatik. Archiv, Bd. I
No 771). Dieser Kleriker Johann von Bettemburg ist weiter nicht bekannt. Ob nun
dieser Edle Johann von Bettemburg
identisch mit Johann, dem Vater Simons III. von Kayl war, ist in Ermangelung
anderer Urkunden schwer zu sagen.
Von Johann ist kein Siegel erhalten. Sein Sohn Simon Ill. fühne im Wappen einen
Löwen, sein Sohn Walram drei gestümmelte Amseln (Th. de Raadt: Sceaux armoiries
des Pays-Bas et des pays avoisinants, tomI' I p. 360, tOme Ir p. 166). Beide
scheinen die Wappen der Herrschaften Kay] und Chene angenommen zu haben, so dass
aus der Heraldik kein Rückschluß auf die Familie Johanns von Beuemburg gezogen
werden kann.
Fonds Culembourg (Arch. Etat A 4h) No 852.
18.6.1354: ... honoreit Escujer Walleramt dit de Betheberchg filz monseigneur
fehan de betheberchg chevalier... (Areh. Namur, Piot No 784).
7 . . . naus Simons de kelle. . . avons piet et requis pions et requerons . . .
a wallerant do chaine mon
chier frere quilh pendent leurs saiaus aces presentes lettres avoic le notre...
(Arch. Namur, Piot
No 621).
13.1.1355: ... que li dis Symons de keile astait et est dan Symon hons religieuz
et mones profes enlabbie de saint huben en ardenne. . . (Areh. Namur, Piot No
789).
Et li dis Wallerams nastoit venus comparus ne luy Escuseis suffisamment mais que
por vune lettre
saielee de son see! tant seulemem qui nastoit niet suffissans escusanche ale
usuge dele dite court. . .
(Arch. Namur, Piot No 784).